Würden Sie Ihren Hund gerne einmal einem Richter vorstellen oder einen Verhaltenstest mit ihm absolvieren? Aber Sie denken vorerst nicht ans Züchten? Dann ist unsere neue Ankörungsvariante «light» vielleicht genau das Richtige für Sie! Neben der herkömmlichen Ankörung mit dem Ziel Zuchtzulassung gibt es neu die Variante ohne Zuchtzulassung, im Folgenden auch Ankörung «light» genannt. Sie steht allen Interessierten offen, ohne dass der Hund die erforderlichen Bestimmungen erfüllen muss ‒ sogar kastrierten und älteren Hunden.
Um zur Ankörung «light» antreten zu können, muss der Hund nur zwei Bedingungen erfüllen:
Auf der Seite Wie läuft eine Ankörung ab? erklären wir Ihnen, wie der Verhaltens- und der Exterieurtest genau ablaufen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Nach dem erfolgreich bestandenen Exterieur- und Verhaltenstest steht einer nachträglichen Zuchtzulassung nichts im Wege, wenn Sie die vorgeschriebenen tierärztlichen Untersuchungen (HD-/ED-Röntgen, Patella-Untersuch) und den Ausstellungsbesuch nachholen. Die ausführlichen Bestimmungen dazu finden Sie auf der Seite Welche Voraussetzungen braucht es? oder im Zucht- und Körreglement.
Die aktuellen Gebühren für die Ankörung «light» sowie die nachträgliche Zuchtzulassung können Sie hier herunterladen: