Um mit Ihrem Hund zur Ankörung antreten zu können, braucht es eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Ihr Hund muss mindestens 18 Monate alt sein.
- Er muss im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sein
und eine SHSB-Nummer (6-stellig) haben.
- Sie müssen als Eigentümerin bzw. Eigentümerin auf der Abstammungsurkunde der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft
(SKG) eingetragen sein (roter Stempel).
- Der Hund muss auf Hüftgelenk- (HD) und Ellbogendysplasie (ED) geröntgt und auf Kniescheibenluxation (Patella) untersucht sein. Die Untersuchungen dürfen frühestens nach dem vollendeten 15.
Lebensmonat vorgenommen werden. Die Auswertung der Röntgenaufnahmen muss im Tierspital von Zürich oder Bern erfolgen. Die Untersuchung der Patella muss von einem dafür ausgebildeten Tierarzt durchgeführt werden. Weitere
Informationen erhalten Sie hier.
- Kopien der Röntgenzeugnisse für HD/ED und des Attests der Patella-Untersuchung (offizielles Formular der SKG) müssen zusammen mit einer
Kopie der Abstammungsurkunde der Ankörungsanmeldung beigelegt werden.
- Bevor Sie zur Ankörung antreten, sollten Sie mit Ihrem Hund eine Ausstellung besucht haben.
- Zur Ankörung zugelassen sind nur Hunde mit HD-Grad A oder B, ED-Grad 0/0 0/1 oder 1/0 sowie Patella 0/0, 0/1 oder 0/1.
Hier können Sie das Zuchtreglement herunterladen:
Alle Informationen zu den gesundheitlichen Untersuchungen finden Sie hier.